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Eike Lamster
Es gibt verschiedene Anlässe ein Grundstück zu bewerten. Mit Grundstück ist hier gleichermaßen das unbebaute und das bebaute Grundstück zu verstehen.
Die Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises ist nicht immer einfach. Im Verkaufsfall nützt es vor allem, um einen marktgerechten Wert zu kennen und damit einen Richtwert für die Verhandlungen zu haben.
Ein Verkehrswertgutachten hilft in schwierigen Verhandlungen oft auch deshalb, weil die Karten offen auf dem Tisch liegen.
Bewertung im allgemeinen Grundstücksverkehr nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Bewertung zu steuerlichen Zwecken nach dem Bewertungsgesetz (BewG)
Bewertung zu Beleihungszwecken nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
Eike Lamster ist Ihr Ansprechpartner für bebaute und unbebaute Grundstücke, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Miet-, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Büro- und Gewerbebauten. Lassen Sie sich noch heute von uns beraten! Stichpunktartige Auflistung einer Immobilienbewertung
Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Gutachtens benötigt?
Checkliste für ein Ein- und Zweifamilienhaus
Zusätzlich für Eigentumswohnung, Teileigentum
Weiterhin bei den Behörden einzuholen
diese Auflistung muss nicht vollständig sein und ist abhängig vom Bewertungsobjekt und der Aufgabenstellung.
Wie hoch ist das Sachverständigenhonorar?
Unsere Honorare für Verkehrswertgutachten werden nach den Sätzen der „Honorarrichtlinien des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“ bestimmt.
Beispiel:
Grundstück mit Zweifamilienhaus, ein Stichtag, keine Rechte, keine Besonderheiten, zum ermittelten Verkehrswert (Abschläge werden nicht berücksichtigt) von 400.000 € ergibt ein Honorar von 2.000,00 € zuzügl. 7% Nebenkosten und zuzügl. der gesetzl. MwSt..
Besonderheiten wie mehrere Stichtage, Erbbaurecht, Wege-, Leitungs-, Wohnungs-, Nießbrauchrecht, Überbau werden mit Aufschlägen zwischen 20% bis 50% berechnet. Die Anforderung von Unterlagen bei den unterschiedlichen Ämtern, bzw. zusätzliche Begehungen, werden nach Zeitaufwand abgerechnet und kommen dazu.
Individuelle Vereinbarungen, z.B. bei Mehrfach beauftragungen oder im Rahmen von Folgeaufträgen, bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich.
Eine Immobilienbewertung wird als Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt.
Verkehrswert = Marktwert
„Der Verkehrswert wird durch
den Preis bestimmt, der
im Zeitpunkt der Ermittlung
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach rechtlichen Gegebenheiten
nach tatsächlichen Eigenschaften
nach der sonstigen Beschaffenheit
und der Lage des Grundstücks
und der Lage der sonstigen Gegenstände
ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ § 194 BauGB
Unsere Wertgutachten bieten Ihnen vollständige Informationen zu Ihrer Immobilie und werden nachvollziehbar nach dem aktuellen Stand der Wertermittlungslehre erstellt. Dabei ist unsere Nähe zum Immobilienmarkt Ihr Vorteil.